Ab 2027 gilt in Europa eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
Ziel der verschärften Regelungen als Teil einer neuen EU-Verordnung soll das Erschweren von Geldwäsche sein. Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW sagt dazu: „Eine weitere deutliche Einschränkung des Zahlungsverkehrs und damit der Freiheit für die Nutzer, zu wählen, wie sie zahlen möchten“.
Wer in Deutschland Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, musste bisher nachweisen, woher das Geld stammt. Die jeweiligen Händler sind verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und zu dokumentieren.
In der Umsetzung der neuen Obergrenze stelle sich daher auch die große Frage danach, wer die Zahlungs- und die damit verbundenen Identitätsprüfungen durchführt, so Michael Mewes.
Die ausführliche Pressemitteilung der BDGW finden Sie hier:
https://www.bdgw.de/presse/bdgw-pressemitteilungen/weitere-einschraenkung-der-bargeldnutzung-beschlossen
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